BEECHWOOD
Musikschule & Instrumente
Schulordnung
1. Aufgabe
Aufgabe der Musikschule ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen, individuell zu fördern sowie eine eventuelle Vorbereitung auf ein Berufsstudium.
2. Aufbau
- Die Ausbildung an der Musikschule in folgenden Stufen:
- Der elementaren Musikerziehung in den Grund- und Vorklassen
- Der Grundstufe
- Dem instrumentalen Gruppen- und Einzelunterricht in der Unterstufe
- Dem Einzelunterricht in der Mittelstufe
- Dem Einzelunterricht in der Oberstufe
Neben der Ausbildung in der Unter-, Mittel-, und Oberstufe werden nach Bedarf Kurse und Arbeitsgemeinschaften in Ergänzungsfächern eingerichtet.
3. Teilnehmer
- Die Teilnahme am Unterricht der Musikschule ist vom Beginn der Schulpflicht ab möglich, jedoch können in die Vorklassen Kinder bereits zwei Jahre vor Beginn der Schulpflicht aufgenommen werden ( Musikalische Früherziehung ).
- Die Musikschule steht auch Erwachsenen für Instrumental- und Ergänzungsfächer offen.
4. Schuljahr
Das Schuljahr ist in Semester unterteilt:
Dauer des Sommersemesters ist vom 1. April bis 30. September
Dauer des Wintersemesters ist vom 1. Oktober bis 31. März
Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landes Niedersachsen gilt auch für die Musikschule.
5. Aufnahme
- Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Hauptgeschäftsstelle zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Sie werden erst durch die Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
- Anmeldungen zu Instrumentalunterricht sind während des laufenden Semesters zulässig. Eine Aufnahme außerhalb des Schuljahres ist jeweils möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind.
6. Unterrichtserteilung
- Der Unterricht findet in dem Unterrichts-Center BEECHWOOD, Bremer Straße 11, 21244 Buchholz statt.
- Die Preise hierfür sind der gesonderten Preisliste zu entnehmen.
- Pandemie- oder krankheitsbedingt wird zu gleichen Rahmenbedingungen der Unterricht Online erteilt. Eine Aufzeichnung des Online-Musikschulunterrichtes ist weder Lehrkräften noch den Schülern/Eltern gestattet.
- Die Teilnehmer sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht, gegebenenfalls an den Ergänzungsfächern verpflichtet.
- Öffentliches Auftreten der Schüler und Meldungen zu Wettbewerben sowie Prüfungen in den von der Musikschule erteilten Fächern bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.
6a Unterrichtsausfall
Der Schüler ist verpflichtet, das Fernbleiben vom Unterricht zu entschuldigen. Dabei ist es ausreichend die Schulleitung und / oder den Lehrer mündlich über Dauer und Grund des Fernbleibens in Kenntnis zu setzen.
Der Schüler hat die Möglichkeit, entschuldigte Ausfallzeiten – nach Absprache mit dem Lehrer bzw. der Schulleitung – nachzuholen. Dieses ist pro Semester bis zu drei Unterrichtsstunden möglich. Krankheitsbedingter Unterrichtsausfall seitens des Lehrers wird bis zu drei Unterrichtsstunden pro Semester geduldet. Darüber hinausgehender Unterrichtsausfall wird nachgeholt. Der Schüler wird von der Schulleitung hiervon unterrichtet.
6b Unterrichtsgebühren
Die Preise verstehen sich inkl. 19% MwSt. monatlich per Bankeinzugsverfahren.
Bei monatlichen Einzelüberweisungen, Daueraufträgen oder Barzahlungen wird eine monatliche Bearbeitungsgebühr von € 3,- berechnet.
Bei Zahlung der Semestergebühr im Voraus können 3% Skonto abgezogen werden.
Bei Rücklastschriften wird neben den jeweiligen Bankgebühren eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 3,- € je Rücklastschrift erhoben.
7. Leistungen
- Alle Schüler der Musikschule müssen die Anforderungen der Lehrpläne des Verbandes deutscher Musikschulen erfüllen.
- Zum Schluss eines jeden Schuljahres erhält jeder Schüler der Grundausbildung sowie der Unter-, Mittel-, und Oberstufe auf Wunsch ein Zeugnis.
- Die Aufnahme in die weiterführenden Ausbildungsstufen ist nur möglich, wenn die Vorbildung der entsprechenden Stufe entspricht. Über Sonderregelungen entscheidet der Schulleiter.
8. Instrumente
Grundsätzlich muss der Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen.
Es besteht die Möglichkeit Instrumente zu mieten oder zu kaufen im:
MUSIKHAUS BEECHWOOD
21244 Buchholz, Neue Straße 3, Tel.: 04181-35142.
Notenmaterial ist dort ebenfalls erhältlich: NOTENBESTELLSERVICE Tel.: 04181-35142 /FAX 30368
9. Probezeit
Während der Musikalischen Früherziehung gelten die ersten zwei Unterrichtsmonate als Probezeit.
Im Instrumentalbereich wird auf Wunsch des Schülers eine kostenpflichtige Probestunde oder ein kostenpflichtiger Probemonat erteilt.
10. Abmeldungen
Abmeldungen sind nur zum Ende eines Semesters und schriftlich, an die Hauptgeschäftsstelle gerichtet, möglich. Sie müssen der Musikschule spätestens 30 Tage vorher zugegangen sein.
11. Ausschluss
Vom Unterricht ausgeschlossen werden, können Schüler:
- a. bei denen sich innerhalb von drei Monaten herausgestellt hat, dass sie keine genügenden Voraussetzungen für den Musikunterricht haben.
- b. für die ein Gebührenrückstand von mehr als zwei Monaten besteht.
- c. die zwei Monate ununterbrochen dem Unterricht unentschuldigt fern geblieben sind.
- d. die den Unterricht fortwährend stören.
- e. denen ein grober Verstoß gegen die Schulordnung nachgewiesen wurde.
12. Gesundheitsbestimmungen
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen anzuwenden.
13. Haftung
Bei Verlust von Kleidungsstücken und sonstigen Eigentum übernimmt die Musikschule keinerlei Haftung.
Eine weiter gehende Haftung der Musikschule für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule eintreten, besteht nicht.
14. Inkrafttreten
Die Schulordnung tritt am 01. November 2024 in Kraft.
15. Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Buchholz i. d. Nordheide. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und die Wirksamkeit eines Vertragsverhältnisses ist Tostedt.